Die Em2Go EV-Ladestation lädt Ihr Elektro-Fahrzeug über den angeschlossenen Typ-2-Stecker mit bis zu 22 kW Leistung auf. Sie verfügt über ein Farbdisplay, über welches Sie mit den wichtigsten Informationen über den aktuellen Ladevorgang, wie den Ladezustand, die Ladespannung sowie den Ladestrom und die aktuelle Temperatur, versorgt werden.
Die eingebaute Lastregelung ermöglicht die manuelle Einstellung des Ausgangsstromes durch Begrenzung der Stromaufnahme. Der Ausgangsstrom kann auf 10, 16, 20, 24 und 32 A eingestellt werden. Die Einstellung des Ausgangsstroms bleibt erhalten, bis diese erneut geändert wird.
Das EV-Ladegerät verfügt über einen RFID Kartenleser, der das Ein- und Ausschalten des Ladegerätes ermöglicht.
Die Em2Go EV-Ladestation ist mit intelligenter Elektronik ausgestattet, so ist Ihr Fahrzeug gegen Fehlerstrom, Kurzschluss und hohe Temperaturen bestens geschützt. Montagematerialien zur Wandmontage gehören zum Lieferumfang der Ladestation.
- Anzeige des Ladevorgangs über das 8-cm-Farb-LC-Display (3,15 Zoll) und LED-Streifen
- Ausgangsstrom kann auf 10, 16, 20, 24 und 32 A eingestellt werden
- Anzeige von:
- Echtzeit-Leistungsangabe in kW
- 3-Phasen-Daten (Spannung und Strom)
- Ladezeit
- Leistungsaufnahme in kWh
- Temperatur Ladeeinheit
- Zustandsanzeige
- Schutz gegen Über- und Unterspannung, Überlast, Kurzschluss, Übertemperatur und Blitz sowie gegen Fehlerstrom über einen eingebauten Typ-A RCD + 6 mA DC
- Max. Leistungsabgabe 22 kW
- RFID Kartenleser zum Ein- und Ausschalten
- Betrieb über 400 VAC ± 10 %, 3-Phasen, 50 - 60 Hz, 32 A
- Fest angeschlossener Typ-2-Stecker mit 6,1 m Kabel
- 1,5 m Verbindungskabel mit CEE-Stecker (32-A-Stecker) geeignet für 400 VAC
- Spritzwassergeschützes Gehäuse, IP66, für den Außeneinsatz geeignet
- Aufbau nach CE Normen EN61851-1: 2011, EN61851-22:2002
- Abmessungen: 65 x 195 x 295 mm
Hinweis:
*Da der Netzbetreiber die EM2GO Wallbox ohne digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle nicht aus der Ferne steuern (Abschalten/Leistung mindern) kann, ist diese nicht förderfähig.
**Gemäß §19 NAV vom 21. März 2019 muss der Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge vor Gebrauch (ab 11 KW) sowie vor der Installation (ab 22 KW) an den zuständigen Netzbetreiber (EVT) gemeldet werden. Dies kann auch durch den beauftragten Elektroinstallateur erfolgen. Bitte informieren Sie sich telefonisch oder online bei Ihrem Stromanbieter.