Stattdessen können Verbraucher diese bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen innerhalb Ihrer Gemeinde bzw. bei den ÖRE (öffentlich-rechtliche-Entsorgungsträger) abgeben.
Verbraucher sind im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.
Sollten Batterien, Akkus, Lampen oder Leuchtmittel in den Geräten enthalten sein, sind diese vor der Entsorgung zu entfernen, sofern dies zerstörungsfrei möglich ist. Die entnommenen Batterien, Akkus, Lampen und Leuchtmittel sind einer getrennten und umweltgerechten Entsorgung zuzuführen.
Einige unserer Verpflichtungen nach dem ElektroG wickeln wir über die Hellmann Process Management GmbH & Co. KG (HPM) und die DHL Paket GmbH (DHL) ab. HPM übernimmt für uns die Entsorgung und Verwertung der Altgeräte über die kommunalen Sammelstellen.
Rückgabe von Altgeräten an die ELV Elektronik AG
Hersteller und Händler sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte kostenfrei wieder zurückzunehmen und nach vorgegebenen Standards umweltverträglich zu entsorgen bzw. zu verwerten. Kunden können beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei der ELV Elektronik AG ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, bei der ELV Elektronik AG zurückgeben.
Ferner können Altgeräte unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts bei der ELV Elektronik AG zurückgegeben werden, die in keiner äußeren Abmessung größer sind als 25 cm. Bitte beachten Sie, dass nur haushaltsübliche Mengen zugelassen sind.
Kosten, die durch Sendungen entstehen, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, werden dem Absender in Rechnung gestellt.
Möchten Sie ein Elektro- oder Elektronikgerät, das die o.g. Bedingungen erfüllt, zurücksenden, wenden Sie sich bitte mithilfe unseres Formulars an unseren Kundenservice.
Die ELV Elektronik AG setzt Sie darüber in Kenntnis, dass Sie dafür haften, wenn durch eingesandte Gegenstände, die nicht Elektroaltgeräte im Sinne des Elektrogesetzes sind, Folgeschäden und Kosten entstehen. Dies gilt insbesondere für eingesandte Gegenstände, die als besonders gefährlich anzusehen sind, wie beispielsweise – aber nicht ausschließlich – strahlende Gegenstände, infektiöse Materialien, Munition, Sprengkörper, Chemikalien.
Entsorgung von Batterien
Batterien und Akkus enthalten wertvolle wiederverwendbare Rohstoffe (z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel), aber auch Stoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen können. Verbraucher leisten daher mit einer ordnungsgemäßen Entsorgung einen wichtigen Beitrag zum Umwelt-, Gesundheits- und Ressourcenschutz.
Verbraucher können zur Abfallvermeidung beitragen, indem sie Batterien nachhaltig nutzen und damit deren Lebensdauer verlängern, zum Beispiel durch:
- Verwendung geeigneter Ladegeräte und das Vermeiden von Überladung oder Tiefentladung
- Lagerung von Batterien an kühlen, trockenen Orten
- Schutz vor Hitze, Feuchtigkeit und mechanischer Beschädigung
- Nutzung wiederaufladbarer Batterien (Akkus), wenn möglich
Altbatterien können – je nach Zustand – einer Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Umnutzung, Vorbereitung zur Umnutzung oder Wiederaufarbeitung (Recycling) zugeführt werden. Dadurch werden wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Abfälle vermieden. Informationen zu relevanten Angeboten und Wiederverwendungsmöglichkeiten finden sich bei den lokalen Sammelstellen.
Verbraucher sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Mit nachstehendem Zeichen versehene Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Entsorgung zuzuführen: