Teilnahmebedingungen Homematic IP Usertreffen
1. Vertragspartner und Leistung
Vertragspartner des Teilnehmers ist die ELV Elektronik AG, Maiburger Straße 29-36, 26789 Leer (nachfolgend „Veranstalter“). Gegenstand der Veranstaltung ist die Durchführung eines Nutzer- und Community-Treffens mit Vorträgen, Workshops, Demonstrationen sowie ggf. Besichtigungen. Umfang, Inhalte, Zeitpunkt und Ort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung sowie der Anmeldebestätigung.
2. Anmeldung
Die Buchung der Veranstaltung erfolgt über den externen Dienstleister Weeztix B.V. (nachfolgend „Weeztix“). Weeztix übernimmt die technische Abwicklung des Ticketverkaufs einschließlich Zahlungsabwicklung und ist insoweit Vermittler bzw. Serviceprovider. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt jedoch ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande.
3. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Nimmt ein Teilnehmer einzelne oder alle Leistungen nicht in Anspruch, obwohl die Veranstaltung wie geplant stattfindet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Wertersatz für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen sowie für die erhobene Schutzgebühr.
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Ticketbestellung eine kostenpflichtige Zusatzoption zu buchen, bei der eine Erstattung der Schutzgebühr in bestimmten Fällen möglich ist. Diese Zusatzoption wird von Weeztix in Zusammenarbeit mit XCover angeboten.
Abgesehen davon besteht für die Teilnehmer allerdings kein Recht zur Erstattung der Schutzgebühr im Falle einer vorzeitigen Stornierung.
Unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme behält der Teilnehmer jedoch im Falle einer wirksamen Anmeldung und Zahlung der Schutzgebühr den Anspruch auf die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vorgesehenen Teilnehmer-Goodies (T-Shirt, Giveaway). Kann der Teilnehmer diese nicht persönlich entgegennehmen, werden sie auf Wunsch des Teilnehmers an die von ihm angegebene Adresse versandt. Die Kosten für den Versand trägt der Veranstalter. Das Recht auf die Teilnehmer-Goodies erlischt, wenn es nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veranstaltungsende geltend gemacht wird.
4. Änderung oder Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus sachlichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, organisatorische Gründe) bis spätestens zum 31.07.2026 abzusagen.
Weiterhin ist der Veranstalter auch in Fällen höherer Gewalt jederzeit berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen. Hierzu zählen insbesondere besondere Wetterereignisse, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks sowie sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen und auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abwendbar sind.
In beiden Fällen wird die bereits gezahlte Schutzgebühr vollständig erstattet, es sei denn, die teilnehmende Person ist mit einem vom Veranstalter vorgeschlagenen Ausweichtermin einverstanden. In diesem Fall sind die bestehenden Tickets zur Veranstaltung auch am abweichenden Veranstaltungstermin gültig. Im Fall einer Verkürzung der Veranstaltung wird die Schutzgebühr abhängig vom Umfang der Verkürzung anteilig erstattet.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich Änderungen des Veranstaltungsinhalts ausdrücklich vor.
5. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Teilnehmende unterliegen während des Aufenthalts in den Räumen des Veranstalters und auf dem Veranstaltungsgelände den dort geltenden ordnungs- und sicherheitsrechtlichen Bestimmungen. Diese werden durch gesonderte Aushänge kenntlich gemacht.
Darüber hinaus ist den Anweisungen des Veranstalters und des Personals jederzeit Folge zu leisten.
6. Hausrecht und Ausschluss
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und kann Teilnehmer in begründeten Einzelfällen aus wichtigem Grund (z. B. Störung des Ablaufs, Sicherheitsverstöße, Begehung von Straftaten) von der Veranstaltung ausschließen und des Veranstaltungsgeländes verweisen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Schutzgebühr.
7. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung werden von dem Veranstalter Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist dabei der Veranstalter.
Die Aufnahmen können zur Dokumentation sowie zu Marketing- und Öffentlichkeitszwecken (insbesondere Website, Social Media, Printmedien und Pressearbeit) verwendet und veröffentlicht werden. Hierbei kann auch eine Weitergabe an beauftragte Dienstleister sowie Medienpartner erfolgen. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. mit Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen erklären die Teilnehmer sich mit der Anfertigung und der obengenannten Nutzung der Aufnahmen einverstanden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Teilnehmer wenden sich hierzu an datenschutz@elv.com.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten, zur Speicherdauer sowie zum Datenschutz erhalten Sie unter „Sicherheit und Datenschutz“.
Eigene Aufnahmen durch die Teilnehmer sind grundsätzlich erlaubt, sofern keine Betriebsgeheimnisse oder sicherheitsrelevante Bereiche betroffen sind und keine Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzt werden.
Der Veranstalter kann dahingehend im Einzelfall Einschränkungen festlegen. Die Teilnehmer beachten hierbei ausgehängte Schilder und die Anweisungen des Veranstalters sowie seines Personals.
8. Haftung
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften – auch außervertraglich – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon unberührt ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.