Zum 1. September 2021 hat die EU die Regeln zur Kennzeichnung von Leuchten und Leuchtmitteln geändert
Mit dem ersten September 2021 wird das neue Energielabel der EU für Leuchtmittel eingeführt. Die Umstellungsfrist geht bis 28.02. 2023. Neu ist, wie bei den bereits seit März 2021 so zu kennzeichnenden Elektrogeräten, dass es keine A+... -Label mehr gibt, sondern neue Effizienzklassen von A bis G (bisher von A++... bis E). Neben der bisher schon aufzuführenden Verbrauchsangabe je 1000 Betriebsstunden muss das neue Energielabel einen QR-Code tragen, der zu weiteren Informationen zum Leuchtmittel führt, die in der EU-Produktdatenbank EPRL hinterlegt sein müssen.
Ebenfalls zum 1.9. 2021 kommt das Verkaufsverbot für Kompakt-Leuchtstofflampen (E14/E27), landläufig auch Energiesparlampe (ESL) genannt, sowie von R7- und GU4-Halogenlampen. Mit der Verordnung 2015/2019 hebt die EU gleichzeitig die Kennzeichnungspflicht von Leuchten mit einem Energielabel auf.
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Bild: BMWI