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Fachbeitrag: Infraschall und Ultraschall - Natürliche und industrielle Quellen

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  • 252175
  • 2021-04-10

Unter Infraschall versteht man Schallvorgänge mit Frequenzen unterhalb von 16 Hz. Schallvorgänge mit Frequenzen oberhalb von 16 kHz (bis 1,0 GHz) bezeichnet man als Ultraschall. Beide Frequenzwerte gelten nominell als Grenzwerte für den menschlichen Hörbereich. Den Frequenzbereich zwischen 16 kHz und 1 GHz bezeichnete man bisher auch als Hyperschall- Bereich (DIN 1320, Akustik − Begriffe). In der aktuellen Fassung dieser Norm aus dem Jahre 2009 wird dieser Begriff allerdings nicht mehr verwendet.

Bausatzinformationen
ELVjournal
4 / 2021